B.Sc. Maschinenbau • TU Dortmund / NRW (4. Fachsemester)
- Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester verlangt das BAföG-Amt den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG (Formblatt 5) über die 'üblichen Leistungen' der ersten 4 Semester.
- An den meisten deutschen Fakultäten liegt die Schwelle für das 4. Semester nicht bei vollen 120 ECTS, sondern zwischen 85 und 100 ECTS (ca. 22,5 ECTS pro Semester) – den exakten Wert legt der BAföG-Beauftragte deiner Fakultät fest.
- Wichtig: Auch unbenotete Studienleistungen (Labore, Sprachkurse, Soft-Skill-Module) zählen meist voll auf das ECTS-Konto für Formblatt 5!
Hallo zusammen, ich komme jetzt ins 4. Fachsemester und muss demnächst beim Studierendenwerk das berüchtigte Formblatt 5 (Leistungsnachweis nach § 48 BAföG) einreichen, damit mein BAföG ab dem 5. Semester weitergezahlt wird.
Laut Regelstudienzeit hätte man nach 4 Semestern ja 120 ECTS. Ich werde Ende des 4. Semesters aber realistisch bei ca. 92 ECTS landen, weil ich Technische Mechanik II und eine Mathe-Klausur geschoben habe. Reichen ~90 ECTS für Formblatt 5 aus, oder streicht das Amt sofort die Förderung?