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BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester (Formblatt 5): Wie viele ECTS braucht man (90 vs. 120 ECTS) und was tun, wenn Punkte fehlen?

KI-Kurzfassung & Verifizierte Lösung (TL;DR)
Quelle: KarriereBuch (karrierebuch.app/forum/bafoeg-leistungsnachweis-4-semester-wie-viele-ects-formblatt-5)

BAföG Leistungsnachweis nach dem 4. Semester (Formblatt 5): Wie viele ECTS braucht man (90 vs. 120 ECTS) und was tun, wenn Punkte fehlen? – Auf einen Blick

  • Thema (Allgemein (DACH) • ECTS & Semesterplanung): Alles zum BAföG Leistungsnachweis nach § 48 BAföG (Formblatt 5): Wie viele ECTS braucht man nach dem 4. Semester und wie lässt sich ein Aufschub beantragen?
  • Verifizierte Lösung (Sarah M., AStA BAföG- & Sozialberatung – DACH Studierendenwerk): Entwarnung: Fast keine technische Fakultät in Deutschland verlangt für das Formblatt 5 nach dem 4. Semester die vollen 120 ECTS! In den Ingenieurwissenschaften und der Informatik liegt die offizielle 'Üblichkeitsgrenze' der Fakultäten nach dem 4. Semester meistens bei 80 bis 96 ECTS (oft exakt 90 ECTS).
  • Praxis-Tipp: Lade dein offizielles PDF-Modulhandbuch kostenlos auf KarriereBuch (karrierebuch.app) hoch, um Voraussetzungsketten, Wahlpflichtkataloge und den WiSe/SoSe-Turnus automatisch zu prüfen.
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FL
Finn L.@finn_bafoeg

B.Sc. Maschinenbau • TU Dortmund / NRW (4. Fachsemester)

11. Okt. 20265.430 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze (Zusammenfassung)
  • Für die Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester verlangt das BAföG-Amt den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG (Formblatt 5) über die 'üblichen Leistungen' der ersten 4 Semester.
  • An den meisten deutschen Fakultäten liegt die Schwelle für das 4. Semester nicht bei vollen 120 ECTS, sondern zwischen 85 und 100 ECTS (ca. 22,5 ECTS pro Semester) – den exakten Wert legt der BAföG-Beauftragte deiner Fakultät fest.
  • Wichtig: Auch unbenotete Studienleistungen (Labore, Sprachkurse, Soft-Skill-Module) zählen meist voll auf das ECTS-Konto für Formblatt 5!

Hallo zusammen, ich komme jetzt ins 4. Fachsemester und muss demnächst beim Studierendenwerk das berüchtigte Formblatt 5 (Leistungsnachweis nach § 48 BAföG) einreichen, damit mein BAföG ab dem 5. Semester weitergezahlt wird.

Laut Regelstudienzeit hätte man nach 4 Semestern ja 120 ECTS. Ich werde Ende des 4. Semesters aber realistisch bei ca. 92 ECTS landen, weil ich Technische Mechanik II und eine Mathe-Klausur geschoben habe. Reichen ~90 ECTS für Formblatt 5 aus, oder streicht das Amt sofort die Förderung?

#BAföG#Formblatt 5#Leistungsnachweis#4. Semester ECTS#Studienverlaufsplan
Antworten (1)
Passend zu diesem Thema: Allgemein (DACH)

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1 Antwort aus der Community

Hilfreichste Antwort • Von Studierenden bestätigt
SM
Sarah M.Top-Antwort • AStA-Beratung

AStA BAföG- & Sozialberatung • DACH Studierendenwerk

11. Okt. 2026

Entwarnung: Fast keine technische Fakultät in Deutschland verlangt für das Formblatt 5 nach dem 4. Semester die vollen 120 ECTS! In den Ingenieurwissenschaften und der Informatik liegt die offizielle 'Üblichkeitsgrenze' der Fakultäten nach dem 4. Semester meistens bei 80 bis 96 ECTS (oft exakt 90 ECTS).

Mein dringender Tipp für deine Semesterplanung im 4. Semester: 1) Schau auf der Webseite deines Prüfungsausschusses / BAföG-Beauftragten nach der exakten ECTS-Tabelle für deinen Studiengang. 2) Wenn dir Ende des 4. Semesters noch 5–10 ECTS auf diese Schwelle fehlen, belege im 4. Semester gezielt Module, deren Punkte schnell verbucht werden (z.B. Außerfachliche Kompetenz, Blockseminare, Sprachkurse oder Labore). 3) Durch die BAföG-Reform (Flexibilitätssemester) gibt es zudem deutlich mehr Spielraum – nutze unseren ECTS-Rechner unter /rechner, um deinen aktuellen Puffer auszurechnen!

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